Wissenswertes

Wie ist die Situation auf dem Zuckermarkt?

Welchen Unterschied macht der Faire Handel?

Welche Kriterien erfüllen die Produzenten?

Was müssen Importeure und Süßwarenfirmen für das Fairtrade-Siegel tun?

Wie ist die Situation auf dem Zuckermarkt?

Ochsenkarren

Die Weltmarktpreise für Zucker unterliegen extremen Schwankungen. Stets den Kürzeren ziehen dabei die Produzentinnen und Produzenten als schwächstes Glied in der Handelskette. Für die Zuckerrohrbauern in Afrika, Asien und Lateinamerika kommt noch ein weiteres Problem hinzu: Sie müssen mit den hoch subventionierten Zuckerexporten der Industrieländer konkurrieren.
Denn Europa, einst Hauptimporteur von Zucker, hat sich mit der Zuckerrübe zu einem der größten Produzenten und Exporteure entwickelt. Überproduktion, EU-Protektionismus und die Konkurrenz durch synthetische Süßstoffe taten ein Übriges. Den Preis für diese Entwicklung zahlten die Zuckerarbeiter in den "klassischen" Anbauländern wie auf den Karibikinseln und den Philippinen.

 

Welchen Unterschied macht hier der Faire Handel?

Hand mit Zuckerrohr

Für den Fairen Handel gelten garantierte Mindestpreise. Sie decken die Produktions- und auch die alltäglichen Lebenshaltungskosten ab. Auf jeden Fall erhalten die Produzentinnen und Produzenten immer bessere Preise als auf dem konventionellen Markt. Bei Zucker aus allen Ländern außer Malawi und Paraguay beträgt der Mindestpreis für halbraffinierten Zucker 480 US-Dollar pro Tonne, Weißzucker 520 US-Dollar pro Tonne und Vollrohrzucker 650 US-Dollar pro Tonne. Liegt der Marktpreis einmal höher als der Mindestpreis, so muss dieser gezahlt werden. Auf jeden Fall erhalten die Produzenten zusätzlich pro Tonne 120 US-Dollar Fairtrade-Prämie für soziale Projekte. Bei Zucker aus Malawi und Paraguay wird ein Marktpreis ausgehandelt und zusätzlich für konventionellen Zucker 60 US-Dollar und für Bio-Zucker 80 US-Dollar Fairtrade-Prämie pro Tonne bezahlt.

Die Abhängigkeit einiger Produzentenländer vom Zuckerexport ist sehr groß. Darüber hinaus haben die Kleinbauernfamilien nicht nur mit dem besonders unvorteilhaften Weltmarkt zu kämpfen, sondern auch mit Großgrundbesitzern und gewaltigen Konzernen in den eigenen Ländern.
Deshalb hat sich TransFair entschlossen, auch diese vom Weltmarkt besonders benachteiligten Produzentengruppen zu fördern. Der Faire Handel garantiert Direkteinkauf bei den Genossenschaften und langfristige Handelsbeziehungen. 13 Produzentengruppen aus Costa Rica, Peru, Paraguay, Malawi und von den Philippinen beteiligen sich am Fairen Handel mit dem Gütesiegel.

Welche Kriterien erfüllen die Produzenten?

Feldarbeiter

Der Faire Handel mit Zucker fördert gezielt die Kleinbauern, die sich in Genossenschaften organisiert haben. Genossenschaften, die ihren Zucker zu fairen Bedingungen verkaufen wollen, verpflichten sich vertraglich zur Einhaltung folgender Kriterien:

  • Die Genossenschaften müssen politisch unabhängig sein und eine demokratische Struktur aufweisen.
  • Bei den Genossenschaftsmitgliedern handelt es sich überwiegend um kleinbäuerliche Familienbetriebe.
  • Die Kleinbauern sind an allen wichtigen Entscheidungen ihrer Genossenschaft direkt und demokratisch beteiligt. Dies gilt insbesondere für die Verwendung des Mehrerlöses aus dem Fairen Handel.
  • Die Organisationen setzen sich für eine nachhaltige Entwicklung von Ökologie, Bildung und Frauenförderung ein.

Was müssen Importeure und Süßwarenfirmen für das Fairtrade-Siegel tun?

Auf dem Zuckerfeld

Nur wer sich vertraglich verpflichtet, die Kriterien des Fairen Handels einzuhalten und dies auch von der FLO-CERT GmbH (Köln) kontrollieren zu lassen, darf Bonbons oder Zucker mit dem Fairtrade-Siegel auszeichnen.

  • Der Zucker wird direkt bei den registrierten Produzenten- bzw. Vermarktungsorganisationen gekauft - und zwar zu Preisen, die deutlich über den Notierungen an den internationalen Rohstoff-Börsen liegen (siehe oben).
  • Auch die übrigen Geschmackszutaten und Aromastoffe, für die es keine offiziellen Fairtrade-Kriterien gibt, dürfen nicht aus Quellen oder Produktionsverfahren stammen, die mit dem Grundgedanken des Fairen Handels unvereinbar sind. Hierzu zählen zum Beispiel Kinderarbeit oder Anbau unter erheblichen Umweltbelastungen
  • Kaufverträge werden für mindestens eine Ernte zu den festgelegten Mindestpreisen abgeschlossen. Die Handelspartner sehen langfristige Beziehungen vor.
  • Importeure und -hersteller müssen Kontrollen von der FLO-CERT GmbH (Köln) zulassen.
  • Für die Verwendung des Fairtrade-Siegels ist zusätzlich eine Lizenzgebühr zu errichten. Sie beträgt für 1 Kilo Zucker 0,08 Euro und 0,21 Euro pro Kilo Bonbons. Diese Gebühr schmälert nicht das Einkommen der Produzentinnen und Produzenten, denn sie wird zusätzlich zu dem festgelegten Mindestpreis bezahlt.